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Kirchenstrukturen in der Diskussion

Der Reformbedarf in der Katholischen Kirche ist unbestritten.
Der „Synodale Weg“ in Deutschland, ähnliche Projekte in anderen Ländern Europas, aber auch der von Papst Franziskus ausgerufene weltweite „Synodale Prozess“ versuchen in jeweils unterschiedlicher Weise und mit durchaus divergierenden Ergebnissen, dem Anliegen einer Kirchenreform zu entsprechen.

Angesichts dieser vielfältigen Bemühungen und Entwicklungen will die Fortbildung eine Orientierung über grundlegende rechtliche Strukturen in der Kirche vermitteln.
Wie sieht die rechtliche Verfasstheit der Kirche aus?
Wo sind Veränderungen möglich und auch nötig?
Braucht die Kirche überhaupt eine eigene Rechtsordnung – oder sollte sie sich nicht vielmehr an den heute gängigen Vorstellungen in Staat und Gesellschaft orientieren?

In ihrem beruflichen Alltag werden Lehrkräfte immer wieder mit solchen oder ähnlichen Fragen konfrontiert. Aus der Perspektive des Kirchenrechts sollen deshalb Grundlagen für eine Positionierung in dieser komplexen Thematik gelegt werden.
Kirchenrechtliche Vorkenntnisse sind für die Teilnahme nicht notwendig.

Termin Eigenschaften

Datum, Uhrzeit Donnerstag, 01.02.2024, 09.00
Termin-Ende Donnerstag, 01.02.2024, 17.00
Freie Plätze 20
Stichtag, Anmeldungsende 02-01-2024
Einzelpreis 65.00 €
Preis inkl. Verpflegung
Kursnummer 24-05-03
Akkreditierungsnummer 0230922601
Untertitel Kirchenrecht für Lehrkräfte
Termine Donnerstag, 01.02.2024, 9:00 – 17:00 Uhr
Zielgruppe Religionslehrkräfte
Referenten

Dr. Norbert Witsch
Privatdozent für Kirchenrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Lehrbeauftragter an der Universität Koblenz.
Leiter der Abteilung Hochschulen und Akademien im Bischöflichen Ordinariat Mainz, Schriftleiter der Zeitschrift „RU heute“.

Tagungsort Wilhelm-Kempf-Haus

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