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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Akkreditierung
    Die Fortbildungsveranstaltungen des Pädagogischen Zentrums sind gemäß § 65 HLbG durch die Hessische Lehrkräfteakademie akkreditiert. Die Teilnahmebescheinigung weist zur Dokumentation der Fortbildung Titel und Inhalt der Veranstaltung sowie ihren zeitlichen Umfang (Fortbildungstage) aus. Mit der Akkreditierung gilt lt. Erlass vom 12. Oktober 2006 (I.2-RO-053.001.-13-Gült. Verz. Nr. 7200, ABI 2007 S. 18) das dienstliche Interesse als festgestellt.
  2. Unterrichtsbefreiung
    Befreiung von der Unterrichtsverpflichtung im erforderlichen Umfang erteilt der Schulleiter/die Schulleiterin. Bei der Teilnahme an einer von der Hessischen Lehrkräfteakademie akkreditierten Fortbildungsveranstaltung handelt es sich um eine dienstliche Veranstaltung im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Beamtenversorgungsgesetz (vgl. Erlass vom 12. Oktober 2006 – s. Punkt 1).
  3. Anmeldung
    Eine Anmeldung erbitten wir möglichst umgehend, spätestens vier Wochen vor Kursbeginn an das Pädagogische Zentrum. Sie finden das Anmeldeformular auf unserer Homepage unter der jeweiligen Kursausschreibung, indem Sie den Button „Anmeldung“ anklicken. Nach vollständigem Ausfüllen und Versand des Formulars erhalten Sie eine automatische Bestätigung. Bei Stattfinden des Kurses werden den Teilnehmer/innen 14 Tage vor Kursbeginn die Tagungsunterlagen in der Regel per Email zugeschickt. Wenn ein Kurs nicht stattfinden sollte, erfolgt spätestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Lehrgangsbeginn eine entsprechende Mitteilung.
    Bei mehrteiligen Fortbildungsveranstaltungen, Qualifizierungs- oder Zertifikatskursen gilt die Anmeldung für das vollständige Angebot, sofern in der Kursbeschreibung nichts anderes vermerkt ist.
  4. Teilnahmegebühren
    Der Eigenkostenanteil der Teilnehmer/innen ist pro Kurs im Programm angegeben und bezieht sich immer auf die Gesamtleistung inkl. Unterbringung und Verpflegung. Der Eigenkostenanteil ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn Verpflegung oder Übernachtung nicht in Anspruch genommen werden. Reisekosten werden vom Pädagogischen Zentrum nicht erstattet.
    Alle Kurse im Pädagogischen Zentrum werden grundsätzlich aus Kirchensteuermitteln der drei Bistümer im Lande Hessen subventioniert. Daher ist eine Aufteilung der Kursgebühren für Erstattungs-/Zuschussanträge nicht möglich.
  5. Zahlungsmodalitäten
    Nach Erhalt der Tagungsunterlagen wird der Eigenkostenanteil umgehend fällig. Bei Nichtteilnahme ist der Eigenkostenanteil zu zahlen, wenn nicht spätestens zehn Tage vor Beginn des Lehrgangs eine schriftliche Abmeldung vorliegt. Bei Nichtteilnahme und schon erfolgter Zahlung des Eigenkostenanteils kann eine Rückzahlung des Eigenkostenanteils ebenfalls nur erfolgen, wenn spätestens zehn Tage vor Lehrgangsbeginn eine schriftliche Abmeldung vorliegt. Bei mehrteiligen Fortbildungsveranstaltungen ist der gesamte Eigenkostenanteil vor Beginn der ersten Veranstaltung oder des ersten Moduls zu entrichten. Ratenzahlungen sind in Absprache möglich. Werden einzelne Teile einer geschlossenen Modulreihe nicht besucht, erfolgt keine anteilige Rückerstattung des Eigenkostenanteils. 
    Generell empfehlen wir den Abschluss einer speziellen Seminarversicherung.
    Bei zusammenhängender Buchung von mehr als drei Einzelseminaren wird ab dem vierten Seminar ein Preisnachlass von 30,00 € für jedes weitere Seminar gewährt. Eine geschlossene Modulreihe zählt in der Regel als Einzelseminar.